An alle Klein- und Schrebergartenverbände
Betreff: Einsatz von Pflanzengiften im Garten
Sehr geehrte Kleingärtner und Kleingärtnerinnen,
sehr geehrte Schrebergärtner und Schrebergärtnerinnen,
es ist wieder soweit – die Gartensaison hat begonnen, alles wächst und gedeiht, und zwar nicht nur Zierblumen, sondern auch die häufig unerwünschten „Unkräuter". Sie haben sich sicherlich schon Gedanken gemacht, wie Sie diese Kräuter am besten loswerden können. Die „bequemste", aber auch gleichzeitig gesundheitlich bedenklichste Art dürfte der Einsatz von chemischen Unkrautvernichtungsmitteln wie Roundup und anderen glyphosathaltigen Produkten sein, die alle Pflanzen bei Besprühen ausnahmslos abtöten.
Dabei sollten Sie aber folgendes bedenken:
Jedes sogenannte „flanzenschutzmittel" - wie Spritzmittel offiziell gerne bezeichnet werden - dient nicht zum Schutz von Pflanzen, auch wenn der Name dies gerne suggerieren möchte, sondern tötet diese ab, ist also ein Gift.
Jeder Einsatz von Gift bedeutet ein Risiko für Mensch und Natur. Für alle glyphosathaltigen Herbizide gibt es wissenschaftliche Hinweise auf eine Beeinflussung des Hormonsystems, Krebs, Zelltod, Fruchtbarkeitsstörungen, Schädigung des Erbguts, der Embryonalentwicklung, des Immunsystems, der Leber und des Nervensystems. Weiterhin schädigen glyphosathaltige Mittel das Bodenleben, fördern krankheitserregende Pilze, beeinträchtigen die Aufnahme von Mikronährstoffen sowie die Krankheitsabwehr der Pflanzen und mindern den Ertrag. Besonders giftig ist Glyphosat für Insekten, Amphibien und Fische.
Es gibt bewährte, giftlose Alternativen: Pflanzen können manuell oder mit heißem Dampf beseitigt oder auch abgebrannt werden. Eine weitere Option wäre, die Natur einfach mal Natur sein zu lassen. Auch das Abdecken mit Stroh- oder Rindenmulch oder das Anpflanzen von Mischkulturen reduziert das Wachsen von unerwünschten Pflanzen erheblich.
Der Einsatz von Pestiziden ist laut Kleingartenordnung der verschiedenen Bundesländer in Klein- und Schrebergärten verboten. Laut Pflanzenschutzgesetz §12 ist der Anwendungsbereich auch auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen beschränkt, das heißt die Anwendung auf versiegelten Flächen wie Gehwegen, Tor-, Hof- und Garageneinfahrten ist verboten.
21. Mai 2014 Seite 2 von 2
Umweltinstitut München e.V. •Landwehrstr. 64a •80336 München •www.umweltinstitut.org •Telefon (089) 30 77 49 - 0
Laut Bundeskleingartengesetz §3 sollen „die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der Nutzung und Bewirtschaftung des Kleingartens berücksichtigt werden." Dies kann mit dem Einsatz von Pflanzengiften aber nicht erreicht werden.
Unser Appell lauter daher:
Verzichten Sie auf den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzengiften in Ihrem Kleingarten und wenden Sie die Spritzmittel auf keinen Fall auf Nicht-Kulturflächen wie Wegen und Hof- und Toreinfahrten oder ähnlichem an. Ihre Gesundheit und die Umwelt werden es Ihnen danken! Außerdem fördern Sie mit jedem Kauf eines solchen Produktes den Profit der Chemieindustrie.
Informieren Sie sich über die Risiken von Roundup und Glyphosat auf unserer Internetseite unter http://www.umweltinstitut.org/themen/landwirtschaft/pestizide/glyphosat.html oder bestellen Sie unseren Flyer Allestöter – Roundup und Glyphosat online über unsere Homepage und verteilen diesen an Ihre Nachbarn, Bekannten und Freunde.
Mit freundlichen Grüßen
Melanie Eben
Referentin für Ökolandbau und Verbraucherschutz
me@umweltinstitut.org
Umweltinstitut München e.V.
Landwehrstr. 64a
80336 München
Tel.: (089) 30 77 49 – 24