Beitrags- und Gebührenordnung

Um die finanziellen Verpflichtungen im Verein einheitlich und nachvollziehbar zu gestalten, ergibt sich  für die Gartenanlage “Obstweinschänke” e.V. Lichtenstein folgende Beitrags- und Gebührenordnung.

1. Aufnahmegebühr für Mitglieder    10,00 €
    Aufnahme von Ehepartnern (Lebenspartner)   5,00 €
   
2. Mitgliedsbeiträge  
    a) für Gartenpächter 30,00 €
    b) für Gartenanwärter, Ehepartner, Familienangehörige   5,00 €
   
3. Gebühren für Baugenehmigungen  
    a) Massivbau 15,00 €
    b) Holzbau und Standortgenehmigungen 10,00 €
   
4. Bearbeitungsgebühren (inkl. Porto) für Mahnungen, sowie andere  
    durch das Gartenmitglied verursachte Aufwendungen je Schreiben   6,00 €
   
5. Beiträge für nicht geleistete Pflichtstunden, falls lt. Vorstandsbeschluss  
     keine andere Entscheidung vorliegt, je Stunde 10,00 €
   
6. Kosten für Aufwendungen  
    Nach vorheriger Absprache mit dem Vorstand werden Leistungen, die   
    im Interesse des Vereins erbracht werden, wie folgt vergütet:  
    a) Nutzung von privaten Pkw je km                                                                      0,30 €
    b) Ausgaben für materielle Leistungen auf der Grundlage offiziell   
    ausgestellter Rechnungen bzw. Kostennachweise  
   
7. Pacht einschließlich Unterhaltskosten der Gartenanlage je qm          0,12 €
   
8. Kosten für Elektroenergie   
    Die Abrechnung der Elektroenergie erfolgt in Umlage der Rechnungen   
    der Energieversorgung und der Grundlage der gültigen Tarife   
    zuzüglich der gültigen MwSt.  
   
9. Neuanschlüsse von Elt und Wasser an das zentrale Netz des Vereins   
    durch den Gartenpächter sind vorher vom Vorstand schriftlich zu bestätigen  
    Gebühr beträgt:    10,00 €
   
10.Wird der Termin des Wasser auf- und abdrehen, Zählerstände ablesen   
     bzw. Eltzählerablesung nicht gewährt oder die entsprechen   
     Zählerstände nicht übermittelt und dadurch nachträgliche   
     Aufwendungen entstehen lässt, wird mit einer Gebühr belegt                       10,00 €
   
11.Kosten für Wasserentnahme   
     Die Abrechnung des Wassers erfolgt in Umlage der Rechnung des RVZ   
     auf  Grundlage der gültigen Tarife zuzüglich der gültigen MwSt.  
   
12.Der Betrag ist laut Rechnungslegung auf das Konto des Vereins   
     fristgemäß einzuzahlen