Um die finanziellen Verpflichtungen im Verein einheitlich und nachvollziehbar zu gestalten, ergibt sich für die Gartenanlage “Obstweinschänke” e.V. Lichtenstein folgende Beitrags- und Gebührenordnung.
1. Aufnahmegebühr für Mitglieder | 10,00 € |
Aufnahme von Ehepartnern (Lebenspartner) | 5,00 € |
2. Mitgliedsbeiträge | |
a) für Gartenpächter | 30,00 € |
b) für Gartenanwärter, Ehepartner, Familienangehörige | 5,00 € |
3. Gebühren für Baugenehmigungen | |
a) Massivbau | 15,00 € |
b) Holzbau und Standortgenehmigungen | 10,00 € |
4. Bearbeitungsgebühren (inkl. Porto) für Mahnungen, sowie andere | |
durch das Gartenmitglied verursachte Aufwendungen je Schreiben | 6,00 € |
5. Beiträge für nicht geleistete Pflichtstunden, falls lt. Vorstandsbeschluss | |
keine andere Entscheidung vorliegt, je Stunde | 10,00 € |
6. Kosten für Aufwendungen | |
Nach vorheriger Absprache mit dem Vorstand werden Leistungen, die | |
im Interesse des Vereins erbracht werden, wie folgt vergütet: | |
a) Nutzung von privaten Pkw je km | 0,30 € |
b) Ausgaben für materielle Leistungen auf der Grundlage offiziell | |
ausgestellter Rechnungen bzw. Kostennachweise | |
7. Pacht einschließlich Unterhaltskosten der Gartenanlage je qm | 0,12 € |
8. Kosten für Elektroenergie | |
Die Abrechnung der Elektroenergie erfolgt in Umlage der Rechnungen | |
der Energieversorgung und der Grundlage der gültigen Tarife | |
zuzüglich der gültigen MwSt. | |
9. Neuanschlüsse von Elt und Wasser an das zentrale Netz des Vereins | |
durch den Gartenpächter sind vorher vom Vorstand schriftlich zu bestätigen | |
Gebühr beträgt: | 10,00 € |
10.Wird der Termin des Wasser auf- und abdrehen, Zählerstände ablesen | |
bzw. Eltzählerablesung nicht gewährt oder die entsprechen | |
Zählerstände nicht übermittelt und dadurch nachträgliche | |
Aufwendungen entstehen lässt, wird mit einer Gebühr belegt | 10,00 € |
11.Kosten für Wasserentnahme | |
Die Abrechnung des Wassers erfolgt in Umlage der Rechnung des RVZ | |
auf Grundlage der gültigen Tarife zuzüglich der gültigen MwSt. | |
12.Der Betrag ist laut Rechnungslegung auf das Konto des Vereins | |
fristgemäß einzuzahlen |